Abklärung mit der Frage:

Autismus-Spektrum-Störung?

Ich mache mittlerweile ausschliesslich Abklärungen bei Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störungen und dabei insbesondere das Asperger-Syndrom. Auf das mögliche Vorliegen eines Asperger-Syndroms bei Ihrem Kind können einzelne der folgenden Zeichen hinweisen

  • Trotz guter bis sehr guter Intelligenz hat Ihr Kind erhebliche Probleme in der Schule und bringt insgesamt keine befriedigenden Leistungen.
  • Ihr Kind hat erhebliche Probleme im Umgang mit Gleichaltrigen, es fühlt sich entweder zu kleineren Kindern oder eher zu Erwachsenen hingezogen.
  • Ihr Kind hat spezielle Interessengebiete oder Aktivitäten, die mit grosser Leidenschaft betrieben werden.
  • Ihr Kind hat grosse Mühe mit der Gegenseitigkeit von sozialen Beziehungen. Es will Gespräche und Spiele dominieren und lässt andere wenig zum Zug kommen. Dadurch verliert es gewonnene Freunde allenfalls wieder.
  • Ihr Kind reagiert empfindlich auf Veränderungen oder neue Situationen im Alltag.
  • Ihr Kind hat Probleme mit der Bewältigung des Alltags, weil es die eigenen Interessen und Prioritäten überbewertet und Pflichten vernachlässigt.

Eine gezielte Abklärung kann Antwort auf die Frage geben, ob bei Ihrem Kind eine solche Störung vorliegt. Das ist wichtig zu wissen, um geeignete Hilfen zu organisieren. 

Hinweise zur Invalidenversicherung (IV)

Meine Abklärungen mit der Fragestellung „Autismus“ sind NICHT darauf ausgerichtet, eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung vorzunehmen!
Nur bei einer Minderheit von Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung kann ein sogenanntes Geburtsgebrechen Ziff. 405 geltend gemacht werden.
Bitte machen Sie bei Vorliegen einer Autismus-Diagnose keine Anmeldungen bei der IV, ohne vorher mit mir Rücksprache zu nehmen.
Genaueres finden Sie im Merkblatt „Autismus und Invalidenversicherung“.